Betreuungsangebot für Senioren
In der gewohnten Umgebung fühlt man sich geborgen, kann Kraft schöpfen und positiv nach vorne schauen.
Menschen, die an Demenz erkrankt sind, benötigen in der Regel eine ständige Begleitung, oftmals rund um die Uhr. Einen dementen Menschen zu pflegen ist keine leichte Aufgabe, oft brauchen die Angehörigen dringend Entlastung und Unterstützung.
Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit der individuellen Betreuung zu Hause an, speziell auch für dementiell erkrankte Menschen. Je nach Ihren Wünschen übernehmen unsere Fachkräfte aus dem Haus Rückblick die Betreuung Ihrer Angehörigen.
Unsere Mitarbeiter verstehen es den Patienten zu motivieren und wieder Spaß an Dingen aus dem Alltag zu gewinnen.
Spaziergänge und Ausflüge, Bewegungsübungen, Lesen und Vorlesen, Biographie Arbeit, gemeinsames Kochen o.Backen
Weitere Informationen erhalten Sie bei Fr.Holst, unter der Tel: 04141-510102
Haus Rückblick verfügt, bei Bedarf, über einen eigenen Fahrdienst für die An- und Abfahrt. Bis zu 8 Gäste können in einer Tour abgeholt u.oder zurück gebracht werden. Das Fahrzeug verfügt über eine zusätzliche Einstiegshilfe, sowie eine Standheizung an sehr kalten Tagen.
Anmeldung für den Fahrdienst unter Tel.: 04141-510102 bei Frau Holst.
Es gibt unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten für die Gruppen und/oder für die Einzelbetreuung in den eigenen vier Wänden. Für weitere Info`s klicken Sie auf das Haus.
Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI
Anspruch hat jeder Bürger bei dem durch den MdKN (Medizinischer Dienst der Krankenkassen Niedersachsen) eine Einstufung für die Pflegeversicherung erfolgt ist. In Pflegegrad 1-5 stehen jeweils 125 Euro pro Monat zur Verfügung.
Das Guthaben aus dem Vorjahr kann bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres mit verbraucht werden und verfällt erst ab dem 01.Juli.
Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Pflegegeldempfänger und Patienten, die sich für die Kombileistung ( Pflegegeld / Sachleistungen ) entschieden haben und von Ihren Angehörigen unterstützt werden, die namentlich bei der Kasse gemeldet sind, haben einen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Dieses bedeutet, wenn die private Pflegperson verhindert ist, kann man dieses Geld nutzen für die stundenweise Betreuung. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass dieses nicht zeitlich begrenzt ist, wie bei der tageweisen Verhinderung auf maximal 42 Tage im Jahr. Die stundenweise Verhinderungspflege muss nur einmal im Jahr der Kasse schriftlich gemeldet werden. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung.
Achtung auch andere Einrichtungen (Altenheime) nutzen gern dieses Geld zusätzlich für die Kurzzeitpflege.
Betreuungleistung nach Zeit
Jeder Versicherte der durch den MdKN (Medizinischer Dienst der Krankenkassen Niedersachsen) eine Einstufung in einen Pflegegrad bekommen hat kann 40% seines Pflegegeldes oder seiner Pflegesachleistungen für die Betreuung nach Zeit nutzen.
privat
Selbstverständlich ist unser Gruppenangebot nicht nur für Senioren, die in unserer Versorgung stehen. Hier ist jeder willkommen, somit können auch reine Privatpersonen zu den normalen Konditionen an unseren Aktivitäten teilnehmen.